Bedingungen und Konditionen

A bright and airy seating area featuring minimalist wooden stools paired with sleek black metal tables, positioned in front of large windows that offer a scenic view of lush greenery outside. The natural light floods the space, creating a tranquil environment perfect for casual work or relaxation. The simple design and connection to nature make this an inviting spot within the iCITY Reinach facility. Ein heller und luftiger Sitzbereich mit minimalistischen Holzstühlen und eleganten schwarzen Metalltischen, die vor großen Fenstern stehen und einen malerischen Blick auf das üppige Grün draußen bieten. Das natürliche Licht durchflutet den Raum und schafft eine ruhige Umgebung, die sich ideal für informelles Arbeiten oder Entspannung eignet. Das schlichte Design und die Verbindung zur Natur machen diesen Ort im iCITY Reinach besonders einladend.

1. Allgemeines

iCITY ist eine Dienstleistung der Move Consultants AG, Allschwil, Schweiz, (nachfolgend "MC").

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten von MC und von Nutzern des Dienstes ("Kunden") im Zusammenhang mit den von MC oder von MC beauftragten Dritten erbrachten Leistungen gegenüber deren Kunden.

Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Zustandekommen des Vertrages

Bei der Buchung von Räumlichkeiten (Büro, Besprechungsraum oder Labor) über das iCITY-Portal kommt ein Nutzungsvertrag ("Vertrag") mit der entsprechenden Buchungsbestätigung von MC unter Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

Vertragsparteien sind die Move Consultants AG mit Sitz in Allschwil, Schweiz, und der Kunde.

3. Gegenstand des Vertrages

MC verpflichtet sich, die vom Kunden gebuchten Räumlichkeiten nach Massgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Kunde verpflichtet sich, die für die Überlassung der Räumlichkeiten und die vom Kunden in Anspruch genommenen sonstigen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise von MC zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Kunden vermittelten Leistungen und Auslagen von MC gegenüber Dritten.

4. Die Leistungen von MC

MC erklärt sich bereit, Räumlichkeiten (Büro, Besprechungsraum oder Labor) einschliesslich Toiletten ad hoc zu den üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung zu stellen.

MC ist berechtigt, die Erbringung der von ihr angebotenen Leistungen aus Gründen politischer Unruhen, Krieg, Streiks, Epidemien/Pandemien oder sonstigen Ereignissen, die ausserhalb ihres Einflussbereiches liegen, sowie aus technischen Gründen vorübergehend einzustellen.

Die Verwendung des Namens iCITY im Zusammenhang mit seiner Geschäftstätigkeit, gleich in welcher Form, ist dem Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung von MC gestattet.

5. Rechte und Pflichten des Auftraggebers

Der Klient ist berechtigt, die gebuchten Räumlichkeiten ausschliesslich für den jeweils vorgesehenen Zweck, d.h. Büro, Konferenzraum oder Labor, zu nutzen.

Der Kunde ist nicht berechtigt

die Rechte von MC an den Räumlichkeiten zu beeinträchtigen oder unmöglich zu machen.

die Räumlichkeiten anders zu nutzen als für die Durchführung des Geschäfts des Kunden oder wie vereinbart. Der Kunde ist nicht berechtigt, im Zusammenhang mit der Nutzung der Räumlichkeiten rechtswidrige oder sittenwidrige Handlungen vorzunehmen. Auch das Übernachten in den Räumlichkeiten ist ausdrücklich untersagt.

bauliche Veränderungen jeglicher Art an den Räumlichkeiten vorzunehmen.

ohne vorherige Zustimmung von MC Möbel oder sonstige Einrichtungen in den Räumlichkeiten zu installieren.

die Einrichtung der Räumlichkeiten zu verändern.

andere Nutzer der Räumlichkeiten zu stören. Der Kunde verpflichtet sich, Rücksicht auf andere Nutzer zu nehmen.

das Mobiliar der Räumlichkeiten zu beschädigen.

Geräte, die für die Nutzung im Freien bestimmt sind, in die Räumlichkeiten zu bringen und dort zu benutzen.

in den Räumlichkeiten zu rauchen.

Tiere in die Räumlichkeiten zu bringen.

ohne vorherige Zustimmung von MC irgendetwas (z. B. Werbung) an den Wänden, Fenstern, Auslagen oder in den Gängen der Räumlichkeiten anzubringen oder zu projizieren.

die Räumlichkeiten für die Nutzung durch Dritte zur Verfügung zu stellen.

Die Einhaltung der Hausordnung und der Anweisungen des Hausmeisters: Der Klient ist verpflichtet, alle Regeln und Vorschriften der Hausordnung und Anweisungen des Hausmeisters zu befolgen, die aus Gründen der Gesundheit und Sicherheit, des Brandschutzes oder aus anderen Gründen im Allgemeinen erlassen werden. Diese Hausordnung kann von einem Standort zum anderen variieren. Sie kann direkt vor Ort erfragt werden.

Der Kunde ist verpflichtet, MC und seinen Mitarbeitern sowie anderen Nutzern und Dritten alle Schäden zu ersetzen, die durch den Betrieb oder die Nutzung der Räumlichkeiten durch den Kunden entstehen.

Soweit dem Kunden Daten, Geschäfts- und Betriebsvorgänge von MC oder anderen Nutzern bekannt werden, verpflichtet sich der Kunde zu absoluter Verschwiegenheit gegenüber anderen Nutzern und Dritten. Dieser Geheimhaltungspflicht unterliegen auch Mitarbeiter und Hilfspersonen sowie Kunden und Besucher des Nutzers; Daten/Unterlagen und sonstige Informationen sind - soweit sie nicht dem rechtmässigen Eigentümer/Inhaber zugeordnet und zurückgegeben werden können - zu vernichten oder zu löschen (ggf. nach vorheriger Rücksprache mit MC). Die Speicherung und Nutzung sowie die Verwendung von so erlangten Daten und Unterlagen bzw. Informationen ist untersagt, bei Zuwiderhandlung ist der Nutzer in vollem Umfang schadensersatzpflichtig. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

6. Langfristige Nutzung

Nutzt der Kunde die Räumlichkeiten für einen längeren Zeitraum, so gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehaltlich eines zwischen MC und dem Kunden abgeschlossenen Miet- oder Untermietvertrages.

Verbleibt der Kunde trotz Ablauf der Nutzungsdauer oder einer etwaigen Kündigung oder nach Ablauf einer festen Vertragslaufzeit in den Räumlichkeiten, so ist er MC zum vollen Ersatz aller Schäden verpflichtet, die MC durch den verzögerten Auszug entstehen.

7. Buchungs- und Nutzungsmodalitäten

Die Buchung der Räumlichkeiten erfolgt online über das iCITY-Buchungssystem.

Der Kunde verpflichtet sich, sich in der iCITY-App zu registrieren. Der Kunde verpflichtet sich ausserdem, alle Gäste online über das iCITY-Buchungssystem anzumelden.

Vor Ort ist der Kunde für die Nutzung der Räumlichkeiten verantwortlich. Eine Betreuung wird nicht garantiert. In dringenden Fällen steht dem Kunden die Telefonnummer (+41 61 377 95 39) für Fragen zur Verfügung.

Der Kunde verpflichtet sich, die Räumlichkeiten in einem sauberen und aufgeräumten Zustand zu verlassen. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung ist MC berechtigt, dem Kunden eine Entschädigung von 20% des ordentlichen Nutzungsentgelts in Rechnung zu stellen, wobei die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ausdrücklich vorbehalten bleibt. Unabhängig davon haftet der Kunde für die Entsorgungskosten von in den Räumlichkeiten zurückgelassenen Gegenständen/Gütern.

Sollte der Kunde Gegenstände/Güter in den Räumlichkeiten zurückgelassen haben, so ist es seine Aufgabe, für deren Rückholung zu sorgen. MC übernimmt keinerlei Haftung für zurückgelassene Gegenstände und ist berechtigt, die noch in den Räumlichkeiten befindlichen Gegenstände/Güter des Nutzers eine Woche nach Nutzungsende zu entsorgen.

Das Recht zur Nutzung der Räumlichkeiten für die gebuchte Dauer ist ohne schriftliche Zustimmung von MC nicht auf Dritte übertragbar.

8. Rücktritt und Kündigung

Der Kunde ist berechtigt, bis zu 12 Stunden vor Nutzungsbeginn kostenlos zurückzutreten. Nach diesem Zeitpunkt ist das volle Entgelt geschuldet.

MC ist berechtigt, jederzeit aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass MC dadurch Kosten entstehen, insbesondere wenn die Räumlichkeiten unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. über die Person des Kunden oder den Zweck, gebucht werden.

MC ist berechtigt, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde

die Rechnung für das Nutzungsentgelt und etwaige sonstige Leistungen nicht fristgerecht bezahlt hat,

wiederholt mit der Bezahlung von Rechnungen in Verzug gerät, oder

gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag verstösst.

9. Haftung von MC

Treten Störungen oder Mängel an den Leistungen von MC auf, wird sich MC bemühen, diese nach unverzüglicher Mitteilung durch den Kunden zu beseitigen. Unterlässt der Kunde die unverzügliche Meldung eines Mangels an MC, so ist die Abhilfe ausgeschlossen. Ein Recht auf Minderung der vertraglich vereinbarten Vergütung steht dem Kunden in keinem Fall zu.

MC haftet nicht für Schäden, die aus der Nichterbringung von Leistungen durch MC resultieren.

MC haftet auch nicht für etwaige Ausfälle oder Mängel. MC wird sich bei entsprechender Mitteilung durch den Kunden bemühen, etwaige Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Eine Haftung von MC für den Verlust von Daten oder den Ausfall von IT-Systemen ist ausgeschlossen.

Der Kunde übernimmt die Verantwortung für die von ihm in die Räumlichkeiten eingebrachten Geräte und sonstigen Gegenstände während der Dauer der Nutzung in den Räumlichkeiten und haftet stets für die Beschädigung oder den Verlust von Geräten oder Einrichtungsgegenständen, die im Eigentum von MC oder eines Dritten stehen.

10. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen von MC sind sofort nach Buchung ohne Abzug zur Zahlung fällig. In den Entgelten sind alle Leistungen wie Licht, Heizung und Nutzung der Räumlichkeiten enthalten.

Bei Zahlungsverzug ist MC berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% des Rechnungsbetrages zu berechnen. MC behält sich vor, einen höheren Schaden geltend zu machen. Für jede Mahnung nach Verzug kann MC eine Mahngebühr von CHF 20.00 erheben.

Das Entgelt versteht sich als Gesamtbetrag für die Nutzung der Räumlichkeiten inklusive aller bei der Reservierung angegebenen Zusatzleistungen für den jeweiligen Raum, jedoch exklusive der gebuchten Zusatzleistungen.

11. Weitere Bestimmungen

Unterlässt es eine Partei, eine auf diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhende Vertragsbestimmung durchzusetzen oder Rechte aus diesen Verträgen auszuüben, so ist dies nicht als Verzicht auf die betreffende Vertragsbestimmung oder diese Rechte auszulegen. Dies berührt insbesondere nicht die Gültigkeit der Verträge oder das Recht einer Partei, Ansprüche zu einem späteren Zeitpunkt geltend zu machen.

Sollten einzelne Bestimmungen der auf diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhenden Verträge rechtsunwirksam oder aus rechtlichen Gründen nicht durchsetzbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Verträge im Übrigen nicht. Die Parteien werden in einem solchen Fall eine Vereinbarung treffen, die die betreffende Bestimmung durch eine gültige, wirtschaftlich möglichst gleichwertige Bestimmung ersetzt.

Bei Unstimmigkeiten zwischen Übersetzungen ist die deutsche Fassung dieser Bestimmungen massgebend.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Schweizer Recht.

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind ausschliesslich die Schlichtungsbehörden und ordentlichen Gerichte am Ort der benutzten Räumlichkeiten (d.h. zurzeit in Reinach BL oder Allschwil BL) zuständig.

Bitte beachten Sie, dass dieser Rechtstext maschinell aus dem Englischen übersetzt wurde und es zu Abweichungen oder Ungenauigkeiten kommen kann. Im Zweifel gilt die englische Originalversion.